Pflichtwidrigkeiten eines Gastes im Schwimmbad und ihre möglichen Rechtsfolgen

Von dem Besucher eines Schwimmoder Freibades sollte man annehmen, daß er dort Entspannung und Ruhe sucht - und sich daher in die Gemeinschaft der Badegäste einordnet. Aber leider ist dies nicht immer der Fall.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb