Physikalische Therapie: Kurmittelhäuser geben Leistungen unter Selbstkostenpreis ab

Der 'Finanzknebel SGB V' hat auch die Kurorte fest im Griff. Das, obwohl dieses Gesetz erstmals die Krankenkassen verpflichtet, Vorsorge-Kuren durchzuführen; allerdings als stationäre Vorsorge- Kur, und in diesem Umstand liegt ein Großteil des Übels begründet.

Autor
B. Lehnig
Ausgabe
03/1992
Rubrik
Gesundheit und Wellness