Privatwirtschaftlicher Bäderbetrieb und Icommunale Daseinsvorsorge unter Berücicsichtigung rechtlich

Hinter dem Titel „Privatwirtschaftlicher Bäderbetrieb und kommunale Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben" verbirgt sich die Frage, ob die öffentliche Hand aus Rechtsgründen daran gehindert ist Bäder zu betreiben oder ihr dabei zumindest Grenzen gesetzt sind?

Autor
Burkhard Zurheide
Ausgabe
02/2000
Rubrik
Bäderbetrieb