Prozesskostenhilfe verweigert: Richtige Rutschhaltung gilt auch für Blinde

In einem Prozesskostenhilfe-Verfahren hat das Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 17. März 1993 – 2 0 482 – den Antrag eines im Bad verunglückten blinden Besuchers zurückgewiesen, weil der Unfall nach der Beurteilung durch das Gericht nicht auf eine Pflichtverletzung der Badbetreiberin zurückzuführen ist.

Autor
cg
Ausgabe
10/2003
Rubrik
Bäderbetrieb