„Public Value Award für das öffentliche Bad 2020“: die Jurybegründungen

„Gemeinwohl gewinnt!“ – Gemäß diesem Thema war auch der sechste „Public Value Award für das öffentliche Bad“ Anfang dieses Jahres ausgelobt und im Juli durch eine Fachjury entschieden worden. In der Zwischenzeit hatte die Corona-Pandemie in allen erdenklichen Bereichen massiv eingegriffen. Umso mehr Respekt gilt den über 40 Bewerbern, die sich dennoch der Herausforderung stellten, qualifizierte Teilnahmeunterlagen fristgerecht zu erstellen. Auch das Preisgericht konnte, unter Corona-Schutzvorschriften, physisch zusammenkommen, was für die Diskussion und den Entscheidungsprozess sicher von Vorteil war. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle im Namen des Auslobers, der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), noch einmal gedankt. Die folgenden Textauszüge thematisieren die wesentlichen Kernaussagen der Jurybegründungen. Die vollständigen Erläuterungen finden Sie auf unserer Website.

Autor
Konstanze Ziemke
Ausgabe
09/2020
Rubrik
Bäderbetrieb