Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen

Angesichts des in den letzten Wochen stark gestiegenen Zustroms von Flüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland stellt sich vielen Arbeitgebern die Frage, unter welchen Voraussetzungen sie einen Beitrag bei der Krisenbewältigung leisten und Flüchtlinge beschäftigen können. Zahlreiche Unternehmen, darunter auch Unternehmen der öffentlichen Hand, haben angekündigt, in Flüchtlingszentren nach möglichen Arbeitnehmern zu suchen. Der Bundestag hat bereits reagiert und durch eine Veränderung der Beschäftigungsverordnung dafür gesorgt, dass Flüchtlinge dem Arbeitsmarkt nun früher zur Verfügung stehen.

Autor
RA Dr. Sebastian Ulbrich
Ausgabe
11/2015
Rubrik
Bäderbetrieb