Rechtsfolgen bei unterlassener Hilfeleistung

Unter einer strafbaren Handlung ist jedes widerrechtliche und schuldhafte Verhalten einer zurechnungsfähigen Person zu verstehen, wodurch ein von der Rechtsordnung geschütztes Lebens- oder Rechtsgut gefährdet oder verletzt wird.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb