Rechtsfragen: Badeunfall in einem Kurbad

In einem Rechtsstreit anläßlich eines Badeunglücks mit tödlichem Ausgang hat das Oberlandesgericht Koblenz als Berufungsinstanz (2 U 882/94) das vorausgegangene Urteil des Landgerichts (Bad Kreuznach 3 O 359/91) bestätigt nachdem Schadensersatzforderungen der Hinterbliebenen abgelehnt worden sind. Den ihnen obliegenden Nachweis, daß eine Pflichtwidrigkeit des Badbetreibers oder des Badepersonals für den Tod ursächlich geworden ist konnten sie nicht führen.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
11/1996
Rubrik
Bäderbetrieb