Rechtsfragen: Freiheitsrechte in Bädern

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Würzburg (AG Würzburg - 15 C 813/91) stellt ein in den Benutzungsbedingungen eines Bades (z. B. Haus- und Badeordnung) festgelegtes Verbot, 'String-Tanga' als Badekleidung zu tragen, keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Freiheitsrechte eines Badegastes dar.

Ausgabe
02/1995
Rubrik
Bäderbetrieb