Rechtsfragen: Mißbrauch des Namens 'Sauna' untersagt

In einem Urteil vom 18. August 1995 hat das Oberlandesgericht Köln (6 U 10/95) die Berufung der Firma Health Mate Süddeutschland gegen eine Entscheidung des Landgerichts Köln (31 0 353/94) in Sachen Infrarot-Sauna zurückgewiesen. Damit wurde unter anderem der Anspruch der Klägerin, die 'Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.', bestätigt, daß bestimmte Aussagen zur Wirkungsweise der Sauna unterlassen werden und der Begriff 'Infrarot-Sauna' wegen Irreführung nicht mehr verwendet wird.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
12/1996
Rubrik
Bäderbetrieb