Rechtsfragen: Neues Urteil zur Verkehrssicherungspflicht in öffentlichen Bädern

1. Die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in einem Hallenbad ist regelmäßig nicht den hoheitlich zu erfüllenden Amtspflichten zugeordnet. 2. Bei einem Unfall in einem Schwimmbad muß die auf Hilfe gerichtete Meldung unverzüglich vorgenommen werden, an den richtigen Adressaten gerichtet sein und diejenigen Angaben enthalten, die erforderlich sind, um das einzusetzende Rettungsmittel sachgerecht auswählen zu können. ...

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
01/1995
Rubrik
Bäderbetrieb