Rechtsfragen: Trennseile zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmer- (Sprung-) bereichen

In einer Berufungsentscheidung (6 U 53/96) vom 18. September 1996 hat das OLG Dresden bestätigt, dass für Nichtschwimmer gefährliche Badebereiche (z.B. Sprungbecken) durch eine mit deutlicher Farbgebung gekennzeichnete ('leuchtfarbene') Sicherheitseinrichtung abzugrenzen sind.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
10/1999
Rubrik
Bäderbetrieb