Rechtsfragen: Zur Aufsichtspflicht in Freizeitbädern

In einem Urteil vom 28.01.1997 -2 0 274/96 hat sich das Landgericht Mannheim mit der Aufsichtspflicht für Kinder in einem Freizeitbad auseinandergesetzt, nachdem es zu einem Badeunfall im Freizeitbad 'Miramar' in Weinheim gekommen war.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
11/1999
Rubrik
Bäderbetrieb