Rechtsverordnung zum „Solariengesetz” verzögert sich

Das Solariumverbot für unter 18-Jährige, das im Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) geregelt ist (BGBl. I 2009, S. 2433 ff.), ist seit dem 4. August 2009 in Kraft (siehe dazu ausführlich AB 10/09 S. 589 f.). Seitdem gilt auch die Befugnis der zuständigen Behörden, Anlagen zu überprüfen (Art. 3 Abs. 1 NiSG), nicht jedoch, bei Verstößen Bußgelder zu verhängen und Solarien-Betriebe zu schließen. Dazu sind die Behörden erst ab dem 1. März befugt. Die im „Solariengesetz“ (§ 5 NiSG) angekündigte Rechtsverordnung sollte eigentlich bis zum 1. März vom für Strahlenschutz zuständigen Bundesumweltministerium erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen sein. Doch dieser Zeitplan ist nicht mehr einzuhalten. Zur noch ausstehenden Rechtsverordnung und zur Umsetzung des NiSG durch die Betreiber von Solarien hat Rechtsanwalt Jürgen Bock, Geschäftsführer des Bundesfachverbandes Sonnenlicht- Systeme e. V. (SLS), Stuttgart, der Redaktion von AB Archiv des Badewesens aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Hier die wichtigsten Details:

Autor
Bundesfachverband Sonnenlicht-Systeme eV
Ausgabe
02/2010
Rubrik
Bäderbetrieb