Referat zum Entwurf der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung

Sind die finanziellen Aufwendungen für die evtl. erforderlichen Umrüstungen noch bezahlbar? Um die Frage zu beantworten, ob die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung entstehen, von den Trägern, d.h. in der Regel den Städten und Gemeinden, noch geleistet werden können, ist es erforderlich, sich zunächst die allgemeine Haushaltslage der Kommunen anzusehen.

Autor
Jürgen Lemmer
Ausgabe
05/1993
Rubrik
Kongresse und Messen