Wasserrutschbahnen sind in den
Hallen-, Freizeit- und Freibädern
eine interessante und publikumswirksame Attraktion und erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit.
Sie werden in offener und
geschlossener Ausführung, in Längen
von z. T. mehr als 100 m und in verschiedenen Variationen angeboten. Die konstruktiven Erfordernisse
dieser Anlagen können heute
als beherrschbar eingestuft werden. Der Betrieb und die Nutzung von Wasserrutschbahnen ist jedoch
nicht ohne Risiko. Deshalb ist es notwendig, Benutzungsregelungen
aufzustellen, deren Einhaltung das Sicherheitsrisiko auf das unterste Maß beschränken.
Aus verschiedenen Untersuchungen
und Unfallberichten geht eindeutig
hervor, daß die nachgewiesenen
Unfallschäden überwiegend
durch Unachtsamkeit und auch
Fehlverhalten der Benutzer herbeigeführt
worden sind. Die nachfolgenden
Empfehlungen für die Ausarbeitung
einer Benutzungsregelung
beziehen sich auf diese Erfahrungen
aus der Praxis. Soweit bei
einzelnen Anlagen besondere Erschwernisse
oder Erkenntnisse
hinzukommen, sind diese ebenfalls
zu berücksichtigen.