Regelungen zur Benutzung von Wasserrutschbahnen

Wasserrutschbahnen sind in den Hallen-, Freizeit- und Freibädern eine interessante und publikumswirksame Attraktion und erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Sie werden in offener und geschlossener Ausführung, in Längen von z. T. mehr als 100 m und in verschiedenen Variationen angeboten. Die konstruktiven Erfordernisse dieser Anlagen können heute als beherrschbar eingestuft werden. Der Betrieb und die Nutzung von Wasserrutschbahnen ist jedoch nicht ohne Risiko. Deshalb ist es notwendig, Benutzungsregelungen aufzustellen, deren Einhaltung das Sicherheitsrisiko auf das unterste Maß beschränken. Aus verschiedenen Untersuchungen und Unfallberichten geht eindeutig hervor, daß die nachgewiesenen Unfallschäden überwiegend durch Unachtsamkeit und auch Fehlverhalten der Benutzer herbeigeführt worden sind. Die nachfolgenden Empfehlungen für die Ausarbeitung einer Benutzungsregelung beziehen sich auf diese Erfahrungen aus der Praxis. Soweit bei einzelnen Anlagen besondere Erschwernisse oder Erkenntnisse hinzukommen, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

Ausgabe
11/1995
Rubrik
Bäderbetrieb