Regelwerk

Bei Blaudrucken handelt es sich um Entwurfsfassungen, die gemäß den Grundsätzen für das Regelwerl< der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. einer am 1. März 2001 ablaufenden Einspruchsfrist unterliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einwände und Änderungswünsche bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Ausgabe
12/2000
Rubrik
Verbände