Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst

Zur Problematik der steuerlichen Behandlung der an Rettungsschwimmer im vorbeugenden Wasserrettungsdienst gezahlten Tagegelder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bonn, nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder dem Präsidenten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Dr. Klaus Wilkens, schriftlich den folgenden Sachverhalt mitgeteilt.

Ausgabe
07/2001
Rubrik
Bäderbetrieb