Richtlinien-Beschlüsse der Ausschüsse

Der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, hat während seiner Sitzungen am 6. und 7. Dezember letzten Jahres in Braunschweig eine Richtlinie als Entwurfsfassung verabschiedet. Der Technische Ausschuss (TA) verabschiedete zwei Richtlinien als Entwurfsfassungen. Alle drei Regelwerksausschüsse – ABB, TA und Ausschuss Saunabetrieb (AS) – verabschiedeten gemeinsam eine Richtlinie als Entwurfsfassung. Für die Entwurfsfassungen, also für die Blaudrucke, gilt eine Einspruchsfrist bis zum 1. März 2018.

Autor
Annette Kopec
Ausgabe
01/2018
Rubrik
Verbände