Richtlinien-Beschlüsse der Ausschüsse Anfang Dezember 2015

Der Technische Ausschuss (TA) und der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, verabschiedeten während ihrer Sitzungen am 1. Dezember 2015 in Berlin zwei neue Richtlinien als Entwurfsfassungen, also als Blaudrucke. Für die Blaudrucke gilt eine Einspruchsfrist bis zum 4. April 2016. Nach den Grundsätzen für das Regelwerk der DGfdB werden Blaudrucke auf blauem Papier gedruckt. Zur besseren Lesbarkeit wird hiervon jedoch künftig abgesehen; ein blauer Streifen an der linken Blattseite kennzeichnet die Richtlinien nun als Blaudrucke.

Autor
Christiane Leifeld
Ausgabe
02/2016
Rubrik
Verbände