Richtlinien-Beschlüsse des Ausschusses Bäderbetrieb

Der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, hat während seiner Sitzungen am 25. April in Wiesbaden drei Richtlinien als Entwurfsfassungen (Blaudrucke) verabschiedet. Für die Blaudrucke gilt eine Einspruchsfrist bis zum 1. August 2018.

Autor
Annette Kopec
Ausgabe
06/2018
Rubrik
Verbände