Richtlinien-Beschluss des Ausschusses Bäderbetrieb

Der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, hat während seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 in Bad Kreuznach eine Richtlinie als Entwurfsfassung verabschiedet. Für diesen Blaudruck gilt eine Einspruchsfrist bis zum 8. März 2019. Es geht um die DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“.

Autor
Annette Kopec
Ausgabe
01/2019
Rubrik
Verbände