Richtlinien für höhenverstellbare Zwischenböden

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben im Oktober 1981 Richtlinien für höhenverstellbare Zwischenböden in Bädern (GUV 16.19) herausgegeben, die mit Wirkung vom 1. Januar 1982 bei Bau, Ausrüstung, Betrieb und Prüfung von Hubböden anzuwenden sind.

Autor
Werner Güntheroth
Ausgabe
12/1983
Rubrik
Bäderbau