Richtlinien zum Bäderbau, zur Wasseraufbereitung und zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern

Der Technische Ausschuss der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat während seiner Sitzung am 2. Dezember 2010 in Karlsruhe vier neue Richtlinien zum Bäderbau und zur Wasseraufbereitung als Weißdruck verabschiedet. Eine Richtlinie zum Bä - derbau wurde zurückgezogen. Der Aus - schuss Bäderbetrieb verabschiedete zwei Richtlinien zur Verkehrsicherungspflicht an Badegewässern als Entwurfsfassung, also als Blaudruck. Für die Blau dru - cke gilt eine Einspruchsfrist bis zum 10. März 2011.

Autor
weilandt
Ausgabe
01/2011
Rubrik
Verbände