Richtlinien zur Wasseraufbereitung

Der Technische Ausschuss der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat während seiner Sitzung am 29. November letzten Jahres in Leipzig drei Richtlinien zur Wasseraufbereitung als Entwurfs-Fassungen, also als Blau dru cke verabschiedet. Für die Blaudrucke gilt eine Einspruchsfrist bis zum 31. März 2013.

Autor
Andrea Brettschneider, jh
Ausgabe
01/2013
Rubrik
Verbände