Rundfunkgebühren bezahlt?

Vermutlich nicht überall bekannt ist das Problem, daß Rundfunkanstalten unter Berufung auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag u.a. Lautsprecher, z.B. in Hallenbädern, als jeweils gesonderte und gebührenpflichtige Hörstellen betrachten.

Autor
re/gei
Ausgabe
07/1992
Rubrik
Sammelbecken