Sauna-Umsatzsteuer steigt zum 1. Juli

In der 17. Kalenderwoche fand im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Tagung der Umsatzsteuerreferenten der Bundesländer statt. Dafür hatten der Deutsche Sauna-Bund e. V., Bielefeld, und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, noch einmal ein Schreiben eingereicht, in dem die Beibehaltung der Umsatzsteuermäßigung auf Saunaleistungen, die Rechtssicherheit bei der Entgeltaufteilung für Schwimmbäder mit Saunabereich, eine erneute Verlängerung der Anpassungsfrist aufgrund zahlreicher ungeklärter steuerrechtlicher Fragen (Mehrfachkarten, Gutscheine usw.) und die generelle umsatzsteuerliche Behandlung von Schwimm- und Freizeitbädern gefordert wurden (siehe zu dieser Thematik z. B. AB 10/14, S. 654 f. und 12/14, S. 774 f.).

Autor
Auszugsweiser Nachdruck aus „Sauna & Bäderpraxis“ 1/2015 / jh
Ausgabe
06/2015
Rubrik
Gesundheit und Wellness