In der 17. Kalenderwoche fand im
Bundesministerium der Finanzen
(BMF) eine Tagung der Umsatzsteuerreferenten
der Bundesländer statt.
Dafür hatten der Deutsche Sauna-Bund
e. V., Bielefeld, und die Deutsche Gesellschaft
für das Badewesen e. V., Essen,
noch einmal ein Schreiben eingereicht,
in dem die Beibehaltung der
Umsatzsteuermäßigung auf Saunaleistungen,
die Rechtssicherheit bei
der Entgeltaufteilung für Schwimmbäder
mit Saunabereich, eine erneute
Verlängerung der Anpassungsfrist
aufgrund zahlreicher ungeklärter
steuerrechtlicher Fragen (Mehrfachkarten,
Gutscheine usw.) und die generelle
umsatzsteuerliche Behandlung
von Schwimm- und Freizeitbädern
gefordert wurden (siehe zu dieser
Thematik z. B. AB 10/14, S. 654 f.
und 12/14, S. 774 f.).