Schadenersatz bei 'Erster Hilfe' Verpflichtung zur Hilfeleistung, Ersatzansprüche und Versicherungs

Jedermann ist nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich verpflichtet, einem hilflosen Menschen bei einem Unglücksfall zu helfen.

Ausgabe
06/1954
Rubrik
Bäderbetrieb