Schulung des Badepersonals im Betrieb

Obwohl in den meisten Dienstanweisungen vorgeschrieben ist, daß sich Schwimmeister und Badepersonal ständig fortzubilden und die erworbenen Fähigkeiten im Retten zu üben haben, beschränkt sich diese Fortbildung und Übung oft nur auf die Jährlichen Fortbildungslehrgänge für Schwimmeister und -anwärter der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und der ÖTV.

Autor
Rainer Matheis
Ausgabe
06/1971
Rubrik
Bäderbetrieb