Schutzgitter an Ansaugöffnung

Es besteht erneut Anlaß, darauf hinzuweisen, daß stets mit besonderer Sorgfalt darauf geachtet werden muß, daß sämtliche Ansaugöffnungen in jeglicher Art von Badebecken, also unabhängig davon, für welchen Zweck oder aus welchen Gründen Wasser aus dem Becken abgezogen wird, ständig mit Schutzgittern versehen sein müssen. Sie sind so zu befestigen, daß sie nicht ohne weiteres bzw. ohne Werkzeug - auch nicht nur vorübergehend - entfernt werden können.

Autor
Claus Guhde
Ausgabe
01/1996
Rubrik
Bäderbau