Schwimmeister und Rentenversicherungspflicht

Bei der Beantwortung der in einem Rechtsstreit zweier Versicherungsträger aufgeworfenen und strittig gewesenen Frage, ob ein staatlich geprüfter Schwimmeister angestellten- oder invaliden(arbeiterrenten-)versicherungspflichtig ist, hat das Landessozialgericht Schleswig in einem Urteil entscheidend abgestellt auf den Unterschied zwischen Schwimmeister und Bademeister.

Autor
G. Reinhold
Ausgabe
10/1958
Rubrik
Bäderbetrieb