Schwimmeister Thesenpapier des BUNDESFACHVERBANDBS ÖFFENTLICHE BÄDER E.V. an den kommunalen Arbeitg

Begründung Der Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen) stammt aus dem Jahr 1981. Im Laufe der nunmehr fast 10 Jahre der Gültigkeit dieses Tarifvertrages hat sich das Berufsbild des/der Schwimmeisters/ in grundlegend gewandelt.

Ausgabe
12/1990
Rubrik
Verbände