Schwimmteiche - Modebegriff mit Risiken

Bereits seit dem 8. Dezember 1975 gibt es eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG). Sie regelt die Qualitätsanforderungen von stehenden oder fließenden Binnengewässern sowie Meerwasser, in denen das Baden einer großen Anzahl von Personen ausdrücklich erlaubt oder zumindest nicht verboten ist. Das beste Beispiel für derartige Badegewässer sind die sogenannten Baggerseen, an und in denen sich im Sommer Tausende tummeln.

Autor
Friedhelm Welbrink
Ausgabe
06/2001
Rubrik
Bäderbau