Senkrecht oder schräg stehende Brauseköpfe?

In einem Hamburger gewerblichen Unternehmen hat ein Gewerbeaufsichtsbeamter eine Brausebadeanlage nicht genehmigt, mit der Begründung, daß die Brauseköpfe in Schrägstellung anzubringen sind, da bei gerader Stellung eine gesundheitliche Schädigung zu befürchten ist.

Autor
Wilhelm Ohlwein
Ausgabe
01/1952
Rubrik
Bädertechnik