Unabdingbare und nicht verhandelbare
Voraussetzung für einen bestimmungsgemäßen
Betrieb von Schwimmbädern
jeglicher Art ist die dauerhaft
gesicherte Aufrechterhaltung einer präventiven
Desinfektionswirkung im
Schwimm- oder Badebeckenwasser
durch die zudosierten Desinfektionsprodukte.
Dabei weisen nur chlorhaltige
Produkte die notwendige Depotwirkung
im erforderlichen Maß auf.
Bei deren Auswahl sollten gleichgewichtig
die Aspekte Sicherheit, Wirtschaftlichkeit
und Umweltrelevanz berücksichtigt
werden, hier beispielhaft
aufgezeigt an einem weiterentwickelten
System zur Produktion von Natriumhypochlorit
am Einsatzort mittels
Salz-Elektrolyse, geeignet für Privatbäder
bis hin zu Erlebnisbädern.