Sicherheitsregeln für Bäder (GUV 18.14)

Warum wurden die Sicherheitsregeln erarbeitet? Die für Bäder notwendigen sicherheitstechnischen Festlegungen sind u.a. in staatlichen Vorschriften, in Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblättern der Unfallversicherungsträger, in DIN-Normen und Richtlinien von Fachverbänden, z.B. in den sogenannten KOK-Richtlinien niedergelegt. Werden all diese Festlegungen beachtet, so kann davon ausgegangen werde, daß ein ausreichender Arbeitsschutz in Bädern sichergestellt Ist.

Autor
Axel Ment
Ausgabe
05/1985
Rubrik
Bäderbetrieb