Sind Hotelbäder öffentliche Bäder?

Eine Einordnung der Bäder kann unter den Begriff der öffentlichen Einrichtungen i. S. des §18 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgen. Versorgungsunternehmen in Anstaltsform, wie Badeanstalten, gesetzlich als Einrichtungen bezeichnet, nehmen am Wirtschaftsleben nur passiv teil.

Autor
Wilhelm Weimar
Ausgabe
07/1978
Rubrik
Bäderbetrieb