Sind private Schwimmlehrer zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht zugelassen?

Die Frage der Zulassung privater Schwimmlehrer zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht in den Hallen- und Freibädern ist bei uns ein altes Problem. Obwohl in den Betriebsordnungen den priv. Schwimmlehrern die gewerbsmäßige Erteilung von Schwimmunterricht in den Bädern nicht gestattet ist, wurde dieses Verbot in der Praxis durchbrochen.

Autor
H.L.
Ausgabe
12/1953
Rubrik
Sammelbecken