Sind Wäscheschleudern in Bädern zulässig?

Prinzipiell ist es zu begrüßen, wenn eine Gemeinde sich um das Wohl des Badegastes bemüht und in diesem Bestreben glaubt, eine technische Hilfe zum Auswringen der Badekleidung aufstellen zu müssen. Falsch ist es aber, wenn man hierfür eine normale Haushaltswäscheschleuder auswählt.

Autor
Axel Ment
Ausgabe
06/1981
Rubrik
Bäderbetrieb