Solarien sind erneut unter Beschuß geraten

'Die Staatsanwaltschaft in München ermittelt jetzt gegen die Hersteller von Bräunungsgeräten - wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (Aktenzeichen 337 UJs 200 - 669/90). Hintergrund: Untersuchungen namhafter Dermatologen hatten ergeben, daß 99 % aller auf dem Markt befindlichen Ultraviolett-Bräunungsstrahler krebserregendes Licht abstrahlen.

Ausgabe
06/1990
Rubrik
Gesundheit und Wellness