Solarien unter Kontrolle?

Mitte Juli 2009 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG). Daraufhin wurde ab Anfang August des gleichen Jahres Minderjährigen die Benutzung öffentlicher Solarien un tersagt. Seit Januar 2012 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung“ (UV-Schutz-Verordnung, UVSV) in Kraft, die der Gesetzgeber zuvor ebenfalls auf den Weg gebracht hatte (siehe dazu z. B. AB 10/10 S. 561, 08/11 S. 478 und 09/11 S. 540 f.).

Autor
Hans-Jürgen Gensow
Ausgabe
10/2013
Rubrik
Gesundheit und Wellness