Solariumverbot für Jugendliche seit Anfang August in Kraft

Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG) ist am 3. August im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2009, S. 2433 ff.) bekannt gemacht worden. Damit ist es Solarienbetreibern seit dem 4. August verboten, Minderjährigen die Nutzung ihrer Sonnenbänke zu gestatten. Hier die wichtigsten Details zum NiSG und einige Informationen zu den Konsequenzen für Betreiber von Solarien (siehe auch AB 07/09 Seite 355).

Autor
jh
Ausgabe
10/2009
Rubrik
Bäderbetrieb