Spitzenfinanzierung des Bundes beim Sportstättenbau

Ihnen ist bekannt, daß auf dem Fundament des aus der Privatinitiative entstandenen und propagierten 'Goldenen Planes' der Bund für seinen Bereich zwar keine gesetzlichen Verpflichtungen übernommen hat, Sportstätten anderer Bauträger finanziell zu fördern, andererseits aber seine Bereitschaft - und damit letzten Endes auch die Mittelbereitstellung - durch seine am 4. August 1962 im gemeinsamen Ministerialblatt erschienenen 'Richtlinien über die Vergabe von Bundesmitteln zur Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten' dokumentiert hat.

Autor
Rudolf Michel
Ausgabe
11/1969
Rubrik
Bäderbau