Springen vom Beckenrand ist verboten

Es Ist aus ärztlicher Sicht nur zu begrüßen, wenn in einer Zeitschrift wie 'Sicherheit im öffentlichen Dienst' die Unfallverhütung ganz im Vordergrund steht. 'Vorbeugen ist besser als heilen' lautet ein ärztlicher Grundsatz, dessen Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen Ist.

Autor
Paul Kraft
Ausgabe
05/1974
Rubrik
Bäderbetrieb