Sprungbretter, Sprungtürme und Wassertiefen in Hallen- und Freibädern

Diese Frage ist schon seit langem Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten. Wir haben uns bisher bei den Wassertiefen nach den amtlichen Regeln des Deutschen Schwimmverbandes für den Wettkampfverkehr gerichtet, obwohl wir im Technischen Ausschuß der Ansicht waren, daß bei den Sprungbecken einige Maße, z. B. 16 m vorwärts, überspitzt seien.

Autor
Axel Lenderoth
Ausgabe
04/1952
Rubrik
Bäderbetrieb