Steuerlicher Querverbund mit Blockheizkraftwerken

Nach langen Diskussionen mit den Verbänden und mehreren Entwürfen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr mit Datum vom 11. Mai 2016 das endgültige Schreiben zur „Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerks“ veröffentlicht. Damit ist jetzt endlich klar, welche Maßstäbe die Finanzverwaltung hier zukünftig anlegen will.

Autor
Jörg Bittscheidt
Ausgabe
07/2016
Rubrik
Bäderbetrieb