Steuerung der Wirtschaftlichkeit in den Bädern durch überörtliche Betriebsvergleiche

Der Betriebswirtschaftliche Ausschuß der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen hat 1967 beschlossen, einen überörtlichen Betriebsvergleich für Bäder durchzuführen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen und Einrichtungen der öffentlichen Hand wurde die Notwendigkeit erkannt, durch den Vergleich von Daten gleich- oder ähnlich gelagerter Betriebe Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit der eigenen Einrichtungen zu erzielen.

Autor
Bernhard Thiele
Ausgabe
08/1984
Rubrik
Bäderbetrieb