Substitutionsprüfung – einfach und sicher

Die Stichworte „einfach, verständlich, durchführbar, transparent, nachvollziehbar“ sind nicht zwangsläu—g mit rechtlichen Vorgaben wie z. B. der Gefahrstoffverordnung verknüpft. Die Hürden, die sich dem gutwilligen Anwender entgegenstellen, werden häu—g als hoch empfunden.

Autor
Simon Schnitzler
Ausgabe
10/2015
Rubrik
Bädertechnik