Technischer Ausschuß - Arbeitsgruppe Bautechnik Merkblatt - Entwurf: August 1986, Wiesbaden Überwi

Die Entleerung von Schwimm- und Badebecken vor Beginn des Winters ist zur Vermeidung von Schäden nicht zu empfehlen. Unter Berücksichtigung der Beckenkonstruktion und der Installationsbauteile ist es jedoch erforderlich, vor Frostbeginn den Wasserspiegel im Becken um ca. 30 cm unter die Überlauf kante abzusenken und frostgefährdete Installationsteile zu entleeren. Die Beckenwände sind vor Eisdruck, der von dem gefrierenden Beckenwasser ausgeht, zu schützen.

Ausgabe
12/1986
Rubrik
Verbände