Technischer Ausschuss hat den Blaudruck des neuen Merkblattes 60.03 verabschiedet

Ansaug-, Ablauf- und Zulaufanlagen können in Schwimmbädern zu einer Gefahr für Badegäste werden. Mögliche Gefährdungen sind z. B. das Ansaugen, Einsaugen oder Verklemmen des Körpers oder von Körperteilen, Haaren oder von am Körper getragenen Teilen (Badekleidung, Schmuck etc.). Daher hat der Technische Ausschuss der Verbände des Badewesens in seiner Sitzung Anfang Mai in Köln das neue Merkblatt 60.03 „Vermeidung von Gefahren an Ansaug-, Ablauf und Zulaufanlagen in Schwimm- und Badebecken“ als Blaudruck verabschiedet.

Autor
mw
Ausgabe
07/2006
Rubrik
Verbände